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Partnerschaft Zweisamkeit Berufstätigkeit Regelungen in Deutschland Österreich und der Schweiz

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Partnerschaft Zweisamkeit Berufstätigkeit Regelungen in Deutschland Österreich und der Schweiz
Das alltägliche Chaos oder wie wir endlich eine Familie wurden – das Leben mit Kindern, gerade im ersten Lebensjahr der Babys, ist oft genug filmreif. Ob es als Komödie, Drama oder Thriller verläuft, glauben wir als Mitwirkende oft nicht steuern zu können. Bloß, dass es nicht die Fortführung einer Romanze ist, erkennen wir als das Liebespaar von früher sehr rasch. )e schneller wir auf dem Teppich der Realitäten landen, umso besser. Schließlich ist die Gründung einer Familie nicht der Weg zum schlechteren, sondern zu einem anderen Lebensstil. Nur wenn wir die Veränderungen akzeptieren, können sich alle Familienmitglieder optimal weiterentwickeln.

Allerdings vergessen viele Eltern über den ersten durchwachten Nächten, über Dreimonatskoliken, Ängsten bei der ersten Erkältung und Verzweiflung über den Schlafrhythmus ihrer Kinder, dass sie trotz alledem noch immer ein Paar sind. Dabei ist die Paarbeziehung das A und O eines bereichernden Familienlebens. Nur in einer stabilen, von Liebe und Respekt getragenen Beziehung können wir unseren Kindern Vorbild sein und sie zu stabilen Persönlichkeiten erziehen. Deshalb ist gerade im ersten Lebensjahr des Babys, in dem es ganz besonders turbulent zugeht, die Pflege der Paarbeziehung so wichtig.

Die Diskussion über die Verteilung der Elternzeit, über die Berufstätigkeit der Mutter, über Gelder, die der Staat zur Verfügung stellt, sollte stets gemeinsam geführt werden. Ebenfalls steht gemeinsam verbrachte Zeit ganz oben auf dem Stundenplan, woraus sich auch die Frage nach Babysitter, Großeltern oder Au-pair ergibt, die das Baby stundenweise übernehmen können. Allem voran aber steht die Bemerkung von Antoine de Saint-Exupery: Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Partnerschaft und Zweisamkeit
Sie müssen auch Ihre Ansprüche auf freie Zeit geltend machen. Wenn kein gerechtes Gleichgewicht besteht, machen sich Unlust und Frust schnell breit. Deshalb sollte jedem eigene Zeit zur Verfügung stehen, die nach Lust und Laune verbracht werden kann. Miese Stimmung in der Partnerschaft wirkt sich nämlich umgehend auf die Eltern- Kind-Beziehung aus. Werden Probleme nicht bewältigt, fehlt auch die Fähigkeit, sich im Erziehungsprozess gegenseitig zu unterstützen und als Team zusammenzuarbeiten. Mütter sind oft sehr dominant, wenn es um die Kinder geht. Vielleicht kann das der Grund für die Flucht der Väter in die Arbeit, in Sport usw. sein.

Tipp
Geben Sie Verantwortung ab. Sie schaffen sich dadurch eigene Freiräume.

Mein Mann macht ziemlich viel Sport nach seinem (späten) Feierabend. Ich will das ja gar nicht alles auch machen, aber wo bleibe ich eigentlich? Mein Mann und ich haben uns die Zeit als Familie so schön ausgemalt. Jetzt kommt unsere Partnerschaft aber entschieden zu kurz. Welche Notbremsen können wir ziehen?
Der Tagesablauf im ersten Lebensjahr wird hauptsächlich von den Bedürfnissen des Kindes bestimmt. Die ungestörten Stunden zu zweit gehören der Vergangenheit an und in Ihrer Beziehung hat sich ein gewisses Gleichmaß eingeschlichen. Durch das Zusammenleben mit einem Säugling kann sich nach und nach Frust breit machen und einen Teufelskreis in Gang setzen, dem Sie nur gemeinsam zu Leibe rücken können. Damit Sie als Paar nicht zu kurz kommen, denken Sie spätestens nach einem halben Jahr auch wieder einmal an sich. Sie sind deshalb noch lang nicht egoistisch und ein schlechtes Gewissen ist überhaupt nicht angebracht.

Planen Sie einen Abend/Termin pro Woche für Unternehmungen ein, die Ihnen beiden Spaß machen. Kino, Schwimmen, Tanzen oder Spazierengehen – im Zweifelsfall gleich einen Ersatztermin ausmachen. Hören Sie sich in Gesprächen aufmerksam zu. Vereinbaren Sie eine Redezeit, z. B. von 20 Minuten, in der der andere nicht unterbrochen wird. Planen Sie auch einmal eine Wochenendreise ohne Kind ein (jetzt vielleicht noch Zukunftsmusik, aber Träume halten die Idee am Leben). Großeltern sind meistens nicht abgeneigt, ein Wochenende mit ihrem Enkel oder der Enkelin zu verbringen, und Kinder ab etwa einem Jahr verkraften eine Trennung über ein, zwei Nächte meist ohne Probleme. Führen Sie Rituale in Ihren Alltag ein. Aus der Familien-therapie kommt die These, dass Rituale einer Beziehung Stabilität geben und dass die bewusst gemeinsam verbrachte Zeit das Miteinander lebendig hält.

Wenn Sie meinen, dass schon zu viel festgefahren ist und Sie selbst keine Lösung für Ihre Paarprobleme finden, scheuen Sie sich nicht, ein Seminar (Angebote in Fachzeitschriften, Familienbildungsstätten etc.) zu besuchen, in dem Sie Ihre Liebesbeziehung wieder auffrischen können.

92 Prozent der jungen Mütter und Väter berichten, dass nach der Geburt des Kindes mehr Konflikte und Meinungsverschiedenheiten auftreten als vorher. Dabei steht die Rollen- und Aufgabenteilung an oberster Stelle.

Für die stürmische Leidenschaft im Bett bin ich noch gar nicht bereit, mein Mann schon. Wie finden wir zusammen?
Ihnen steht der Sinn wahrscheinlich mehr nach Zärtlichkeit als nach Sex. Sie geben Ihrem Baby so viele Streicheleinheiten, dass Sie davon auch etwas zurückbekommen möchten. Die Väter leiden manchmal unter dem Gefühl, dass für ihre Partnerin nur noch das Baby zählt, und fühlen sich vernachlässigt. Über Sex wollen sie ihre vermeintlich verloren gegangene Rolle als Partner wieder zurückgewinnen. Sprechen Sie über Ihre Gefühle, damit Sie die Bedürfnisse des anderen verstehen und sich niemand gekränkt zurückziehen muss.

Ein Spruch unter Sexualtherapeuten lautet: Frauen bezahlen mit Sex für Zärtlichkeit und Männer mit Zärtlichkeit für Sex. Das gilt für viele Beziehungen und trifft vor allem auf Paare nach der Geburt eines Kindes zu. Ein Nein zum Sex sollte immer akzeptiert werden, doch der Weg über Zärtlichkeit öffnet oft verschlossene Türen.

Wissenschaftlich belegt ist die Notwendigkeit von Zärtlichkeit für die Gesundheit. Küssen, Streicheln und gegenseitiges Massieren ist nicht nur schön, sondern auch gesund. Wer Zärtlichkeit empfängt und gibt, ist weniger anfällig für Krankheiten, das Immunsystem wird gestärkt, Stresshormone werden abgebaut und Verspannungen der Muskulatur gelöst.

Ab wie vielen Wochen nach der Geburt dürfen wir wieder Sex haben?
Es wurde immer empfohlen, mit dem ersten Mal nach der Geburt bis zum Abklingen des Wochenflusses zu warten, um jeder Infektionsgefahr vorzubeugen. Heute sehen Frauenärzte das nicht mehr so eng. Wer sich nach der Geburt körperlich fit fühlt, keine Schmerzen und vor allem Lust hat, sollte die Gunst der Stunde nutzen und die Beziehung auch in Hinsicht auf die körperliche Liebe pflegen. Falls der Wochenfluss noch nicht abgeklungen ist, können Sie zur Vorbeugung gegen Infektionen Kondome benutzen. Denken Sie – vor allem, wenn Sie nicht (voll) stillen – an geeignete Verhütung!

Wir haben beide Lust auf Sex. Wie lange nach der Geburt können noch Schmerzen auftreten?
Bis zum Ende der sechsten Woche ist nach einer normalen Geburt die Wundheilung in der Regel abgeschlossen. Viele Wochen kann es aber dauern, bis eine Narbe aus festem Bindegewebe weich und nachgiebig geworden ist. Das Gleiche gilt für durchtrennte Nerven, die Zeit brauchen, wieder in das vernarbte Gewebe einzudringen.

Ähnlich den frühesten Anfängen Ihrer Beziehung kommt es jetzt vor allem auf ein respektvolles und sanftes Aufeinanderzugehen an. Viele Frauen erleben nach der Geburt eine befreitere Sexualität als jemals zuvor. Manchmal können Schmerzen bei der Vereinigung aber auch Ausdruck seelischen Kummers sein, der auf das Erlebnis der Geburt zurückzuführen ist. Auch Männer berichten oft, dass sie das Geburtserlebnis erst einmal verarbeiten müssen. Dammschnitt, Saugglocke oder Zangengeburt überdecken dann oft die Bedeutung der erogenen Zonen ihrer Partnerin.

Berufstätigkeit und Betreuungsmöglichkeiten
Direkt nach der Mutterschutzfrist möchte ich nicht wieder arbeiten, spätestens aber nach einem Jahr. Kann ich mich während der nächsten Monate schon irgendwie vorbereiten?

Die Basis für einen guten Start zurück ins Berufsleben ist die Planung und Organisation. Sie können jetzt schon entscheiden, wie viele Stunden Sie arbeiten und wer in diesen Zeiten die Kinderbetreuung übernimmt. Ihre beruflichen Kenntnisse halten Sie durch Weiterbildung und regelmäßigen Kontakt mit den Kollegen und Ihrem Arbeitgeber aufrecht, um schnell wieder den Anschluss zu finden. Spielen Sie den Tagesablauf mit Kind und Arbeit ruhig mehrmals durch. Dann werden Sie feststellen, wo im Ernstfall Engpässe auftreten können. Einen erheblichen Beruhigungsfaktor für unvorhergesehene Pannen vermittelt ein so genannter Notfallplan, den Sie schon während Ihrer Elternzeit aufstellen und optimieren können.

Ab welchem Alter unseres Kindes muss ich kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn ich es in fremde Hände gebe?
Die Frage ist nicht zur allgemeinen Zufriedenheit zu beantworten. Sie müssen sich individuell und sensibel damit auseinander setzen – ein schlechtes Gewissen ist allerdings ebenso wie gesellschaftliche Normen kein guter Ratgeber. Wissenschaftler aus der Frühpädagogik sind überzeugt, dass auch eine Fremdbetreuung vor dem sechsten Lebensmonat unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, ohne das Kind zu überfordern. Ihr Kind sollte fähig sein, Kontakt zu fremden Menschen herzu stellen. Sie müssen in der Eingewöhnungsphase über genügend Zeit verfügen, damit Ihr Kind ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit aufbauen kann. Beginnen Sie erst einmal mit zwei, drei Stunden und steigern die Zeit nach und nach auf fünf Stunden. Länger sollte die Fremdbetreuung eines Kleinkindes auch nicht dauern.

In Deutschland sind ca. 40 Prozent der Mütter mit Kindern unter drei Jahren berufstätig. Ein Blick über die Landesgrenzen zu unseren französischen Nachbarn zeigt, dass dort 72,3 Prozent aller Mütter mit zwei Kindern und 51 Prozent mit drei Kindern Vollzeit arbeiten.

Wer auch auf Unvorhergesehenes vorbereitet ist, mindert den Druck im Ernstfall:
▶ Ihr Kind ist krank und kann nicht in die Kinderkrippe. Welche verlässlichen Alternativen (mindestens zwei) springen ein, wenn Sie nicht zu Hause bleiben können?
▶ Die Tagesmutter ist krank (siehe oben).
▶ Sie sind krank und können Ihr Kind nicht aus dem Haus bringen. Wer kann das für Sie übernehmen?
▶ Sie haben auf dem Heimweg eine Autopanne bzw. die S-Bahn fährt nicht. Wer holt Ihr Kind von der Betreuung ab?
▶ Unter welchen Telefonnummern sind Sie immer zu erreichen, falls Ihr Kind in der Betreuung krank wird?
▶ Welche alternativen Telefonnummern stehen zur Verfügung, falls Sie einmal nicht erreichbar sind?
▶ Falls eine fremde Person im Notfall einspringen muss, halten Sie stets die wichtigsten Infos über Ihr Kind bereit (Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, Telefonnummern von Kinderarzt, -klinik oder Hausarzt, Medikamente, die Ihr Kind regelmäßig einnehmen muss, bestehende Allergien, Schlaf- und andere Gewohnheiten Ihres Kindes etc.)
▶ Kontakt zu Privatinitiativen und Vereinen, die bereits in vielen deutschen Städten Babysitter auf Abrufvermitteln.

Wie schnell eine Frau nach der Geburt ihres Kindes s wieder in ihren alten Job zurückkehrt, hängt nach einer Umfrage des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung offenbar von ihrem Bildungsstand ab: Frauen ohne und Frauen mit einer sehr guten Berufsausbildung arbeiteten demnach schon kurz nach der Geburt wieder. Am wenigsten bereit, wieder möglichst schnell in den Job zurückzukehren, seien die Mütter mit klassischen Frauenberufen wie Bankkauffrau oder Krankenschwester.

Was ist der beste Betreuungsplatz für unser Kind?
Grundsätzliches muss bei der Überlegung zur besten Betreuungsmöglichkeit von Ihnen und Ihrem Partner geklärt werden: das Alter des Kindes beim Beginn der Betreuung, die Stundenzahl in der Betreuung, der Ort (zu Hause oder auswärts), Ihr Kind allein oder in der Gruppe, die Betreuung durch Verwandte oder Fremde, die Regelung von Bring- und Holzeiten, die Verlässlichkeit und Beständigkeit der Betreuung. Vermeiden Sie lange Fahrzeiten, Ihr Kind sollte idealerweise in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes untergebracht sein. Auch Ihre finanziellen Möglichkeiten müssen Sie bei der Wahl der Betreuungsart bedenken.

Kinderbetreuung – welche ist die richtige?
Au-Pair

Au-pairs kommen aus dem Ausland, um in Deutschland Sprache und Kultur kennen zu lernen. Familienanschluss und ein günstiger Aufenthalt, der durch Mithilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung mit einem Taschengeld von ca. 200 Euro finanziell noch lohnender wird, sind weitere Kriterien für die Entscheidung der jungen Leute, in einer deutschen Familie zu leben.

Vorteile: Au-pairs sind eine kostengünstige Lösung für die Kinderbetreuung, sie leben mit im Haushalt, sind fast immer da, wenn Sie spontan Termine einhalten müssen, und sorgen für Ordnung im Haushalt. Sie selbst haben dabei größtmöglichen Einfluss auf die Art und Weise der Kinderbetreuung, da Sie die Vorgaben machen.

Nachteile: Sie leben mit einer fremden Person in Ihrem Haushalt, der Sie (fast) wie einem weiteren Kind viel Aufmerksamkeit schenken müssen – inklusive Heimweh und Sorgen junger Erwachsener. Die Erfahrung der Au-pairs im pädagogischen und pflegerischen Bereich sind meist sehr gering. Probleme kann es geben, wenn Au-pair und Kind(er) sich nicht verstehen.

Tagesmutter
Die Tagesmutter betreut eine kleine Gruppe Tageskinder in der eigenen Familie und Wohnung. Sie wird zur festen Bezugsperson für Ihr Kind und sollte deshalb mit Ihrem Erziehungsstil übereinstimmen. Sie finden Tagesmütter über das Jugendamt, Betreuungsbörsen, Tagesmütter-Bundesverband, Zeitungsanzeigen, Internet und über Mund-zu-Mund-Propaganda. Durchschnittlich müssen Sie für einen Vollzeitplatz mit 350 bis 450 Euro rechnen.

Vorteile: Ihr Kind hat eine feste Bezugsperson und kann seinen Tag in familiärer Umgebung zusammen mit anderen Kindern verbringen. Das ist besonders für Erstgeborene und Einzelkinder von großem Vorteil. Im Umgang mit anderen Kindern lernt Ihr Kind in der Tagesfamilie soziales Verhalten. Die Zeit, die Ihr Kind bei der Tagesmutter verbringt, kann flexibel vereinbart werden, manchmal ist sogar eine Übernachtung möglich, wenn Sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Nachteile: Bei Krankheit der Tagesmutter entsteht ein Betreuungsengpass, den Sie relativ spontan lösen müssen. Unter eigenen und fremden Kindern kann schnell Eifersucht entstehen, die für Konflikte sorgt.

Kinderfrau
Die Betreuung durch eine Kinderfrau ist die individuellste, aber auch kostspieligste Möglichkeit der Kinderbetreuung. Sie werden zum Arbeitgeber, müssen für Versicherungen und Steuern aufkommen, haben dafür aber auch den Vorteil, genaue Anweisungen zur Art der Betreuung zu geben.

Vorteile: Die Kinderfrau kommt zu Ihnen ins Haus, d.h., Sie haben keine aufwändigen Bring- und Holzeiten und Ihr Kind bleibt in seinem vertrauten Umfeld. Die Zeiteinteilung ist sehr flexibel, Ihre Kinderfrau kann im Notfall bei Ihnen übernachten und Sie auf Geschäftsreisen begleiten, wenn Sie z. B. Ihr Kind noch stillen.

Nachteile: Ist die Kinderfrau krank, stehen Sie vor dem Problem der schnellstmöglichen Umorganisation. Halten Sie Alternativen bereit! Auch eine Kündigung kann trotz langfristiger Planung jederzeit eintreffen. Da Ihr Kind keine Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern hat, müssen Sie für Verabredungen und Einladungen sorgen, damit es nicht nur von Erwachsenen umgeben ist.

Kinderkrippe
Kinderkrippen von heute sind kindgerecht eingerichtet, bieten Kuschelecken, Tobemöglichkeiten und Ruheräume für das Schlafbedürfnis der Kleinen. Die Kinderkrippen sind für Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt gedacht, die ganztags betreut werden (Teilzeitplätze sind eher die Ausnahme). Im Idealfall stehen den Gruppen von maximal acht Kindern zwei pädagogisch ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung.

Vorteile: Ihr Kind wird in kleinkindgerechter Umgebung von ausgebildeten Fachkräften betreut. Gemeinsames Spielen, Singen und Basteln sowie genügend Platz zum Toben und Freigelände mit Spielgerät werden angeboten. Das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern fördert das Sozialverhalten Ihres Kindes. Ruheräume für den Mittagsschlaf und Verpflegung sind vorhanden. Viele Krippen sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, was Ihnen große Flexibilität in Ihrer Arbeitszeit ermöglicht.

Nachteile: Vielerorts sind die Krippen zu groß und überfordern mit einer Gruppengröße von bis zu zwölf Kindern die Kleinsten unter zwei Jahren. Ein Betreuerwechsel kann nicht ausgeschlossen werden, das bedeutet, dass die Bezugsperson Ihres Kindes nicht konstant bleibt. Viele Krippen schließen während der Schulferien, sodass Sie während dieser Zeit eine Alternative brauchen, ebenso in Zeiten, in denen Ihr Kind krank ist.

Private Kinderkrippe
Die privaten Kinderkrippen haben keine öffentlichen Träger, sondern wurden von Einzelpersonen gegründet und sind dementsprechend teurer. Die Atmosphäre ist sehr viel familiärer als in den öffentlichen Krippen, aber offizieller als bei der Tagesmutter. Eine gut geführte private Kinderkrippe vereint die Vorteile dieser beiden Betreuungsmöglichkeiten.

Elterninitiative
Kinderbetreuung mit Selbstbeteiligung ist in Deutschland für Kinder unter drei Jahren weit verbreitet (ein Viertel der Betreuungsplätze). Im Gegensatz zu den privaten Krippen erfordert die Elterninitiative sehr viel Engagement sowie höhere Kosten als bei öffentlichen Einrichtungen. Die Betreuung findet ähnlich wie in anderen Kinderkrippen in der Gruppe mit zehn bis zwölf Kindern in der Obhut von zwei bis drei Betreuerinnen statt.

Vorteile: Die Elterninitiative ermöglicht größtmögliches Mitspracherecht in der Betreuung. Das erfordert ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft und zeitlichem Engagement. Die Kinder der Elterninitiativen verstehen sich meistens sehr gut, da das starke Interesse der Eltern viel gemeinsame Zeit bedeutet. Nachteile: Die intensive Mitarbeit ist für einige Eltern, je nach beruflicher Beanspruchung, kaum zu leisten. Regelmäßige und häufige Elternabende, Putzen, Kochen, Büroarbeit etc. lassen sich manchmal nicht mit dem Job vereinbaren. Manchmal sind die räumlichen Bedingungen weniger ideal, wenn es an einem Garten und ausreichend großen Räumen fehlt.

Großeltern
Die Betreuung durch die Großeltern war in Zeiten der Großfamilien gang und gäbe. Heute ist sie eher die Notfalllösung, weil oft die räumliche Entfernung der Wohnorte die Betreuung unmöglich macht. Die Betreuungsvariante bietet sich an, wenn die Großeltern noch aktiv und vital sind und Spaß daran haben, die erforderliche Zeit mit ihren Enkeln zu verbringen. Vor allem aber, wenn Sie die Erziehungsfragen mit Ihren Eltern klären können. Konfliktthemen lauern nämlich in allen Bereichen, die nicht klipp und klar besprochen werden (können).

Vorteile: Gerade die ganz Kleinen profitieren von der Geborgenheit und Vertrautheit, die sie bei den Großeltern bereits kennen gelernt haben. Ihr Kind bekommt uneingeschränkte Liebe und Aufmerksamkeit in seinem bekannten Umfeld. Sie können die Betreuungszeiten sehr variabel handhaben. Es fallen keine Betreuungskosten an.

Nachteile: Erziehungsvorstellungen können sehr weit auseinander gehen und Konflikte provozieren. Großeltern neigen dazu, ihre Enkel sehr zu verwöhnen und ihnen jeden Wunsch zu erfüllen. Wenn keine Geschwisterkinder da sind, fehlt meistens der Kontakt zu anderen Kindern.

Meine Eltern und Schwiegereltern leben zu weit entfernt, um bei der Betreuung einzuspringen. Was mache ich aber mit meinem kranken Kind, wenn ich arbeiten muss?
Ihnen und Ihrem Partner stehen seitens Ihres Arbeitgebers für ein krankes Kind Pflegetage zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Familienpflegedienst in Anspruch zu nehmen, der dann eine Familienpflegerin ins Flaus schickt. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, die ein ärztliches Attest vorlegen können. Die Vermittlung findet über die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände und durch private Pflegedienste statt. Anträge zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen und die damit genehmigte Stundenzahl pro ‚lag sind mittlerweile schwieriger geworden, die Möglichkeit besteht aber weiterhin (bisher noch großzügiger unterstützt werden Risikoschwangere, die den Antrag stellen). Hin Eigenanteil von fünf bis zehn Euro pro Tag ist die Regel. Wenn Sie selbst erkrankt sind und dringend Hilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung brauchen, scheuen Sie sich nicht, ebenfalls den Familienpflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Hinweis
Erste Hilfe in Krisenzeiten bieten vielerorts Vermittlungs-stellen für unvorhergesehene Engpässe im Familienleben:
► In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht bereits der so genannte Familienservice, der von der Notmutter bis zum Handwerker weiterhilft.
► Ein häuslicher Betreuungsdienst Zu Hause gesund werden kümmert sich um kranke und genesende Kinder.
► Eventuell gibt es in Ihrer Nähe schon die eine oder andere Agentur, die Mitarbeiter für die Kinderbetreuung oder für den Haushalt vermittelt.

Gesetzliche Regelungen nach der Geburt
Muss ich Mutterschaftsgeld speziell beantragen oder wird es wie Gehalt automatisch weitergezahlt?

Das Mutterschaftsgeld ist für die Zeit gedacht, in der Sie aufgrund der gesetzlichen Schutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt) nicht arbeiten dürfen, und wird von den Krankenkassen erstattet, wo Sie es auch beantragen müssen. Ihre Krankenkasse deckt, vorausgesetzt Sie waren vor der Geburt Ihres Kindes mindestens drei Monate Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, diesen Zeitraum ab. Die Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Nettoverdienst, allerdings nur bis zu einem festgelegten Höchstsatz. Differenzen bezüglich Ihres Gehalts gleicht der Arbeitgeber aus.

Gibt es außer dem Mutterschaftsgeld noch weitere oder alternative Gelder?
Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld und Bafög werden von der Zahlung des Elterngeldes nicht beeinflusst, das Mutterschaftsgeld wird jedoch verrechnet. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld als einmaligen Betrag. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auch im Internet zur Verfügung. Wer Sozialhilfe bekommt, kann Mehrbedarf geltend machen. Ab der 13. Woche stehen schwangeren Sozialhilfe-Empfängerinnen 20 Prozent mehr Geld zu (Mehrbedarfszuschlag). Außerdem können Sie Beihilfe für Umstandskleidung und Babyausstattung beantragen.

Unter die Mutterschaftshilfe fällt auch die Hilfe im Haushalt, die beantragt werden kann, wenn von der Mutter (oder einer anderen Person) die Versorgung des Haushalts nach der Geburt nicht übernommen werden kann.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten Hausfrauen, Selbstständige, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, und Beamtinnen, da für sie das Mutterschutzgesetz nicht gilt, sondern die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen. Natürlich sollten Sie Kindergeld beantragen, auf das jedes Kind, das in Deutschland lebt, Anspruch hat.

Kann ich während der Mutterschutzfrist arbeiten, wenn es mir gut geht?
In den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Sie arbeiten. Nach der Geburt müssen Sie allerdings die acht Wochen der Mutterschutzzeit einhalten und dürfen nicht für Ihren Arbeitgeber tätig werden.

Wann müssen wir unsere Elternzeit bei den Arbeitgebern melden?
Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Antritt mitgeteilt werden, wenn er im Anschluss an die Mutterschaftszeit angetreten wird. Er ist gesetzlich bindend und gilt fest für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit. Wird die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt genommen, muss eine Frist von acht Wochen eingehalten werden.
Seit dem 1.1.2004 sind in Deutschland folgende Verbesserungen und Klarstellungen in Kraft:
▶ Auch Vollzeit-Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit.
▶ Im Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit soll die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden (bessere Planbarkeit).
▶ Die Elternzeitansprüche der Eltern werden zur Vereinfachung vollkommen unabhängig voneinander behandelt. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auch in zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine Aufteilung in weitere Abschnitte erfolgen.
▶ Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung von Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes Kind drei Jahre Elternzeit zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den

Zeitraum bis zum achten Lebensjahr auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder möglich ist.

Bin ich während der Elternzeit selbst versichert?
Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflichtmitgliedschaft in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben bestehen, ohne dass Ihnen dafür Beiträge vom Erziehungsgeld abgezogen werden.

Wann und wo kann ich Elterngeld beantragen?
Zuständig für die Antragstellung auf Elterngeld sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter (zum Beispiel Einwohnermeldeamt). Der Antrag auf Elterngeld ist zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen die Eltern bestimmen, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll. Eine nachträgliche Änderung soll nur in besonderen Härtefällen möglich sein.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist zum
1. Januar 2007 in Kraft getreten
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bun-deselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Ettern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro. Langzeitarbeitslose erhalten einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro und folglich bei Drillingen um weitere 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten übersteigt das Elterngeld insoweit den Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Partner Komponente:
Zwei Monate der Unterstützung sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer: Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Erziehungsurlaub nehmen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder wahlweise in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben, erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch die Adoptiveltern sind anspruchsberechtigt. In manchen Fällen können auch Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld beanspruchen, wenn sie die Kinderbetreuung übernehmen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die vollen 14 Monate. Sie erhalten ein erhöhtes Elterngeld, sofern sie vor der Geburt des Kindes weniger als 1.000 Euro im Monat verdienten.

Ausbau der Kinderbetreuung nach der Geburt
Länder und Kommunen erhöhen von 2005 an bis zum Jahr 2010 die Zahl an Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern insbesondere für die unter Dreijährigen so, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. Dieser quatitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung ist im Tagesbetreuungsausbaugesetz festgeschrieben.

Wer erhält Kindergeld?
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist. Sie können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Anerkennung erhalten.

Wie hoch ist das Kindergeld?
Kindergeld wird seit Januar 2002 monatlich in folgender Höhe gezahlt: für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro, für jedes weitere Kind 179 Euro. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraus-setzungen. Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Arbeitsämter. Kinderzuschlag, ein wichtiges familien-politisches Anliegen, Situationen vorzubeugen, in denen Familien allem wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, beträgt maximal 140 Euro monatlich je Kind.

Welche Nachweise müssen dem Antrag beiliegen?
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bestimmte Angaben im Antrag müssen Sie durch Urkunden oder Bescheinigungen nach- weisen, die Sie auf Wunsch zurückerhalten können. Kopien müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen keinen Zweifel an der Übereinstimmung mit dem Original auf- kommen lassen. Geburtsurkunden sind im Original oder als amtlich beglaubigte Ablichtungen vorzulegen.

Das Vorhandensein der Kinder ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen: für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, mit einer Haushaltsbescheinigung, für außerhalb Ihres Flaushalts lebende Kinder mit einer Lebensbescheinigung. Die Geburtsurkunde reicht hingegen aus, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben ist.

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen für Stillpausen und die Versorgung von kranken Kindern?
Als stillende Mutter haben Sie das Recht, ohne Verdienst-ausfall von der Arbeit freigestellt zu werden. Ein achtstündiger Arbeitstag berechtigt Sie zu zwei täglichen Stillpausen von je einer halben Stunde oder einer einstündigen Pause pro lag. Ist Ihr Arbeitstag länger, verlängern sich die Stillpausen auf 45 Minuten.

Wenn Sie zu Hause ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen müssen, haben Sie als berufstätige Eltern pro Jahr und Kind bis zu zehn Pflegetage zur Verfügung, Alleinerziehende bis zu 20 Tage. Bei mehreren Kindern verdoppelt sich die Zeit. Der Kinderarzt muss die Krankheit des Kindes durch ein Attest bestätigen.

Regelungen in Österreich
Familienbeihilfe

Unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen haben Eltern, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für zu ihrem Haushalt gehörende Kinder bzw. für Kinder, denen sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei die Mutter. Für ausländische Staatsbürger bestehen Sonderregelungen.

Familienbeihilfebeträge ab 1. Januar 2003:
ab Geburt 105,40 Euro
ab 3 Jahren 112,70 Euro
ab 10 Jahren 130,90 Euro
ab 19 Jahren 152,70 Euro

Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind 138,30 Euro. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag um monatlich Euro 12,80 und für das dritte Kind um weitere Euro 35,- pro Monat. Ab dem 4. Kind und jedem weiteren Kind erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe pro Monat um zusätzliche Euro 50,-.

Mit 1.1.2008 wird die Einkommensgrenze für den Bezug des Mehrkindzuschlags auf Euro 55.000,- angehoben. Die Familienbeihilfe ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach der Geburt
Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes bei gleichzeitig weitgehender Entkoppelung von der Berufstätigkeit vor und während des Bezugs ist ein wichtiger Beitrag zu diesem Thema. Seit 1. Januar 2008 besteht die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Bezugsvarianten des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen (Kinderbetreuungsgeld ist ausschließlich für das jüngste Kind zu beziehen). Die Wahl der Leistungsart ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil. Das heißt, die Eltern müssen sich gemeinsam für eine Variante entscheiden. Variante 30+6, bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat (rund 436 Euro monatlich). Variante 20+4, rund 624 Euro monatlich. Variante 15+3, rund 800 Euro monatlich. Eltern mit nur geringem Einkommen können einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. Dabei handelt es sich um eine Art Kredit, der später an das Finanzamt zurückzuzahlen ist.

Wochengeld
Ab Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Geburt kann das Wochengeld beantragt werden, es ist so hoch wie der Durchschnittsnettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate. Beziehen Sie jedoch Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, wird das Wochengeld anders berechnet (fragen Sie bei der Gebietskrankenkasse nach).

Gesetzlich vorgeschriebene Schritte nach der Geburt unter Beachtung der Reihenfolge:
▶ Geburtsurkunde
▶ Wohnsitzanmeldung Staatsbürgerschaftsnachweis

Hinweis: Die Geburtsklinik bzw. Hebamme muss zuerst die Geburtsanzeige zum Standesamt schicken.

Empfehlenswerte Schritte:
▶ Pass bzw. Eintragung in den Reisepass
▶ Personalausweis
▶ Kindergarten-Anmeldung
Finanzielle Tipps:
▶ Wochengeld
▶ Kinderbetreuungsgeld
▶ Beihilfen
Hinweis: Wenn Sie in Karenz gehen, dürfen Sie während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden.

Arbeitsverbote
Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung dürfen Mütter nicht mit schwerer körperlicher Arbeit beschäftigt werden.

Karenz und Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt
Für Arbeitnehmerinnen gibt es einen Rechtsanspruch auf Karenz (= Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung) längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes, unabhängig davon, ob nur ein Elternteil oder beide Karenz in Anspruch nehmen. Der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach Ende der Karenz. Achtung: Die Inanspruchnahme der Karenz ist dem Dienstgeber bekannt zu geben. Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gilt nicht als Bekanntgabe der Karenz!

Regelungen für die Schweiz
Mutterschafts Schütz

Seit dem 1. Juli 2005 ist der Erwerbsersatz bei Mutterschaft über die revidierte Erwerbsersatzordnung (EO) einheitlich geregelt; der Lohnanspruch ist daher nicht mehr abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Erwerbstätige Mütter erhalten während 14 Wochen 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal 172 – Franken pro Tag. Der Anspruch erlischt vorzeitig, wenn die Arbeit vor Ablauf des 14-wöchigen Urlaubs wiederaufgenommen wird. Weiter gehende Regelungen aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) bleiben bestehen. Der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht darf durch den Arbeitgeber nicht gekürzt oder mit einem Vormutterschaftsurlaub kompensiert werden. Ebenso wenig dürfen einer Arbeitnehmerin die Ferien gekürzt werden, weil sie den Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht bezieht. Ein Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Niederkunft. Daneben gilt ein 8-wöchiges Arbeitsverbot nach der Niederkunft.

Kinderzulagen
Nach dem neuen Bundesgesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
▶ eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre
▶ eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahre.
Der Anwendungsbereich des Bundesgesetzes beschränkt sich auf Arbeitnehmende und auf Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen. Gesetz und Verordnung werden aus heutiger Sicht voraussichtlich auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden können.

Familienzulange
Die Familienzulagen sind hauptsächlich von den Kantonen geregelt. Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, sondern eine Vielfalt von Ordnungen mit je anderen Zulagenarten, -höhen und verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen.

Es bestehen Lücken und es erhalten nicht alle Kinder eine Zulage. In der Regel ist der Zulagenanspruch an die berufliche Stellung der Eltern gebunden. Arbeitnehmerinnen haben durchweg Anspruch auf Familienzulagen. In zehn Kantonen (Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Schaffhausen, den beiden Appenzell, St. Gallen, Graubünden und Genf) haben Selbstständigerwerbende und in fünf Kantonen (Wallis, Freiburg, Genf, Jura und Schaff-hausen) haben Nichterwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienzulagen.

Zulage für Betreuungskosten
Diese Zulage erhalten dienstleistende Personen, die mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leisten. Vergütet werden nur Mehrauslagen, die entstehen, weil die dienstleistende Person regelmäßige Betreuungsaufgaben nicht selber wahrnehmen kann. Nicht vergütet werden Einkommensverluste, die bei Dritten entstehen, weil diese die Kinder während des Dienstes betreuen. Vergütet werden die tatsächlichen Kosten ab 20 Franken pro Dienstperiode, höchstens aber durchschnittlich 59 Franken pro Diensttag. Das Geld wird zusätzlich zur Kinderzulage direkt an die dienstleistende Person ausgerichtet. Die AHV- Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft.